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BVerwG, 29.06.1959 - V C 220.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Braunschweig, 11.09.1956 - III 562/56
- BVerwG, 29.06.1959 - V C 220.57
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.06.1959 - V C 220.57
Wie das erkennende Gericht demgemäß bereits in seiner Entscheidung vom 5. März 1958 (BVerwGE 6, 237) ausgesprochen hat, haben deutsche Zivilpersonen, die in dem unter sowjetischer Verwaltung stehenden Teil Ostpreußens von der Besatzungsmacht zurückgehalten und zur Arbeit eingesetzt wurden, in der Regel keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung. - BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1959 - V C 220.57
Damit fordert das Gesetz - wie das erkennende Gericht wiederholt dargelegt hat - für die Personengruppen des § 2 Abs. 2 KgfEG außer den in dieser Vorschrift ausdrücklich genannten Voraussetzungen noch ein weiteres, der Kriegsgefangenschaft begrifflich innewohnendes Merkmal, nämlich Sicherheitserwägungen der Gewahrsamsmacht (vgl. BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]; BVerwGE 6, 232;Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 40.57 -). - BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 29.06.1959 - V C 220.57
Der Formvorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG ist vielmehr schon dann genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (vgl. BVerwGE 1, 222). - BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.06.1959 - V C 220.57
Damit fordert das Gesetz - wie das erkennende Gericht wiederholt dargelegt hat - für die Personengruppen des § 2 Abs. 2 KgfEG außer den in dieser Vorschrift ausdrücklich genannten Voraussetzungen noch ein weiteres, der Kriegsgefangenschaft begrifflich innewohnendes Merkmal, nämlich Sicherheitserwägungen der Gewahrsamsmacht (vgl. BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]; BVerwGE 6, 232;Urteil vom 25. März 1959 - BVerwG V C 40.57 -). - BVerwG, 24.05.1957 - V B 427.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.06.1959 - V C 220.57
Gegen dieses Urteil hat der Beklagte die vom Bundesverwaltungsgericht durchBeschluß vom 24. Mai 1957 - BVerwG V B 427.56 - zugelassene Revision eingelegt und beantragt,.